Zahnbehandlungen Berlin – auf Wunsch unter Vollnarkose

Anwendung Narkose-Richtlinie GKV

Ein Leitfaden

Entzündungen adé: Ihre schmerzlose Wurzelbehandlung bei uns!

Wurzelkanalbehandlung / Endodontie

Anwendung der Narkose-Richtlinie in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind nur medizinisch notwendige Narkosen zu veranlassen:

„Eine zentrale Anästhesie (Narkose) oder Analgosedierung gehört dann zur Leistungspflicht der GKV, wenn im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Die Leistung ist im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zu erbringen."

Die Erbringung von Narkosen gemäß Abschnitt 5.3 im Zusammenhang mit zahnärztlichen und/oder mund-, kiefer-, gesichtschirurgischen Eingriffen ist nach Ziffer 8 der Präambel zum Kapitel 5 des EBM berechnungsfähig bei:

  • Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, sofern wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit und/oder durch den Eingriff bedingt eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist.
  • Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie.
  • Eingriffen entsprechend Abschnitt 31.2.8 des EBM, sofern eine Behandlung in Lokalanästhesie nicht möglich ist. Bei den Eingriffen handelt es sich um zahnärztliche bzw. mund-, kiefer-, gesichtschirurgische Eingriffe, welche inhaltlich den EBM-Leistungen des Abschnittes 31.2.8 entsprechen, die jedoch über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden.

Laut Stellungnahme der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Narkose auch bei folgenden Diagnosen über die GKV abrechenbar, sofern eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist:

  • tiefliegende Abszesse
  • umfangreiche Osteotomien
  • Traumata
  • Behandlung der dentogen erkrankten Kieferhöhle für akute entzündliche Prozesse, die eine Lokalanästhesie ausschließen
  • Behandlung der Spätluxation des Kiefergelenks

Ferner können nach Ziffer 10 der Präambel zum Kapitel 5 des EBM Narkosen gemäß Abschnitt 5.3 im Zusammenhang mit zahnärztlichen und/oder mund-, kiefer-, gesichtschirurgischen Eingriffen als vertragsärztliche Leistung abgerechnet werden, wenn Kontraindikationen gegen die Durchführung des Eingriffs in Lokalanästhesie vorliegen.

Als Kontraindikation kommt beispielsweise eine Allergie in Frage. Aber auch Phobiker fallen hierunter. Sie fallen jedoch nur unter diese Regelung, wenn die anerkannte Phobie einem ICD-Schlüssel zugeordnet werden kann und eine Kontraindikation gegen die Durchführung des Eingriffs in Lokalanästhesie oder Analgosedierung vorliegt. Nicht geregelt ist indes, durch wen die Beurteilung zu erfolgen hat. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird jedoch regelmäßig die Vorlage eines fachärztlichen Attestes gefordert.

Die genannte Verpflichtung, den ICD-Code mit Begründung anzugeben, richtet sich allein an den behandelnden Anästhesisten und nicht an den Zahnarzt.

Eine Vollnarkose oder Analgosedierung gehört dann zur Leistungspflicht der GKV, wenn im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist (z. B. Behinderung, multiple Karies in Verbindung mit einer ausgeprägten Phobie des Kindes). Die Leistung ist im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zu erbringen. In jedem Fall ist die Abwägung zwischen dem Narkoserisiko und der Notwendigkeit der Behandlung in Narkose erforderlich. Der Vertragszahnarzt kann in diesen Fällen eine Überweisung, auf dem Arzneiverordnungsblatt (Muster 16 = Rezept), an den Anästhesisten zur Durchführung der Narkose ausstellen. Auf der Überweisung müssen die Diagnose und die Indikation für die Vollnarkose aufgeführt werden.

Werden alle vier Weisheitszähne in einer Sitzung entfernt, ist die Vollnarkose keine Kassenleistung. Die Entfernung aller vier Weisheitszähne stellt grundsätzlich keine ausreichende Indikation für eine Vollnarkose dar. Die Behandlung kann in der Regel schrittweise in mehreren Sitzungen erfolgen, wobei eine örtliche Betäubung jeweils ausreicht. Wünscht der Patient stattdessen, dass alle vier Zähne in einer Sitzung entfernt werden, kann eine Vollnarkose sinnvoll oder sogar hilfreich sein. Solche „Wunschnarkosen“ stellen jedoch keine vertragsärztliche Leistung dar.

Die zahnmedizinische Behandlung von geistig und körperlich schwerstbehinderten Patienten erfordert einen besonderen Betreuungsaufwand. In Anwesenheit von Anästhesisten und Vertragszahnärzten werden Patienten mit den im Anschluss genannten Behinderungen häufig unter ambulanter Vollnarkose (ITN) behandelt. Indikationen, die eine medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlung unter Vollnarkose begründen können, sind:

  • Intelligenzminderung
  • (senile) Demenzen
  • schizophrene Störungen
  • Manie mit psychosomatischen Symptomen
  • bipolare affektive Störungen
  • Verhaltensstörung (Stereotypien)
  • Bewegungsstereotypien
  • hirnorganisches Psychosyndrom
  • Autismus
  • Stoffwechselstörungen (z. B. Phenylketonurie, Galaktosämie)
  • Chromosomale Aberrationen
  • Multiple Sklerose
  • Parkinson Syndrom
  • Anfallsleiden (zerebrale Krampfanfälle)
  • Ankylose
Unsere Bitte an Sie:

Für Vertragsverhandlungen benötigen wir einen Überblick über Fallzahlen und Behandlungsvolumen. Deshalb möchten wir Sie bitten, in der KCH-Abrechnung diese Fälle unter dem Feld „KZV-interne-Angaben“ mit dem Vermerk „ITNB“ zu kennzeichnen und die jeweilige Indikation anzugeben.

Wissenswertes zu Wurzelbehandlungen in Berlin

Zähne, die unbehandelt eindeutig vital, schmerzfrei, nicht gelockert, nicht klopfempfindlich und völlig unauffällig waren, zeigten während der Therapie eine unvorhergesehene Eröffnung des Nervhohlraums (Pulpa) mit Austritt hellroten arteriellen Blutes. Wenn eine fachgerechte Abdeckung der Wunde unter Kofferdam nicht ausreicht, kann hier eine erfolgversprechende, regelrechte Wurzelbehandlung durchgeführt werden. Der Narkose-Zahnarzt Berlin bereitet zunächst mittels Lupe, Operationsmikroskop oder Dentalmikroskop das Gangsystem unter Sicht mit flexiblen Titanfeilen und speziellen endodontischen Ultraschallfeilen oder Diodenlasern auf, desinfiziert es weitestgehend und verschließt es dann dauerhaft.

Zähne, die unbehandelt eindeutig vital, teilweise auf Kälte hypersensibel, aber noch nicht klopf- oder wärmeempfindlich sind, zeigen gewisse Zeichen einer frischen, akuten Nerventzündung (Pulpitis). Diese kann reversibel sein, wenn der röntgenologische Nachweis einer profunden Karies fehlt. In vielen Fällen spricht ein solcher Befund für eine okklusale Über- oder Fehlbelastung, insbesondere aber für laterale Früh- oder Fehlkontakte, Knirschen, Pressen oder andere unphysiologische Habits mit oder ohne Facetten. Um Beschwerden langfristig zu lindern und zu beseitigen, gleichzeitig aber den Zahn zu schonen, sind möglichst weitergehende, sehr sensible gnathologische oder orthodontische Diagnostik und Maßnahmen gefordert. Vorausschauend sollte nicht unbedingt das früher beliebte grobe Abschleifen und Außer-Kontakt-Bringen erfolgen. Der Narkose-Zahnarzt Berlin bereitet unter Kofferdam zunächst mit Lupe, Operationsmikroskop oder einem speziellen Dentalmikroskop das Gangsystem unter Sicht mit flexiblen Titanfeilen und speziellen endodontischen Ultraschallfeilen auf und verschließt es dann dauerhaft.

Profunde Karies ist erkennbar oder röntgenologisch darstellbar aber um die Karies vollständig zu entfernen würde die Pulpa eröffnet, so kann mit der Lupe oder dem Dentalmikroskop eine beabsichtigte planvolle Eröffnung mit anschließender regelrechter Wurzelbehandlung mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit durchgeführt werden. Röntgenologisch stellt sich gelegentlich eine leichte Erweiterung des periapikalen Desmodontalspaltes dar. Ein Befund der aber bei Beschwerdefreiheit als o.B. gilt. Bei der Trepanation des Zahnes blutet er hellrot. Der Nerv selbst ist naturgemäß hell und sauber darstellbar. Es wird nun unter absoluter Trockenlegung mittels Kofferdam mit der Lupe, dem Operationsmikroskop oder einem Dentalmikroskop das Gangsystem unter Sicht mit flexiblen Titanfeilen und speziellen Ultraschallfeilen für die Endodontie aufbereitet und letztlich auch dauerhaft verfüllt.

Deutliche Zahnschmerzen und eventuell schon einmal oder mehrmals erlebte deutliche Schmerzen. Ein forcierter Kältetest verursacht längere Schmerzen als am gesunden Nachbarzahn. Klinisch eine unsichere undeutliche Antwort auf den Kältetestde, kontinuierliche Steigerung der Wärmeempfindlichkeit. Klopfempfindlichkeit und ein merklicher Lockerungsgrad. Die Patienten berichten über Kauempfindlichkeit und geben an, den Zahn als herausgewachsen, zu hoch zu empfinden. Röntgenologisch dargestellt oft ein diskret verbreiterter Parodontalspalt. Möglich ist eine leichte periapikale Aufhellung. Bei Trepanation blutet der Zahn leicht venös. Auffallend der Druck unter dem die irreversibel entzündete Pulpa steht. Der Nerv ist deutlich ödematös geschwollen und bei länger bestehenden Entzündung auch mit der Umgebung verbacken. Hier werden von den Partnern von Berlin-Klinik Medizinmanagement zunächst mit der Lupe, dem Operationsmikroskop oder einem Dentalmikroskop unter Kofferdam das Gangsystem unter Sicht mit flexiblen Titanfeilen und speziellen Endodontie-Ultraschallfeilen aufbereitet, die Wurzelkanalaufbereitung, und dann mit medikamentösen Einlagen die akute Situation behandelt. Eine Wurzelfüllung erfolgt NICHT in der ersten Sitzung.

Abgestorbene Zähne können eine Gangrän oder Nekrose entwickeln, simpel ausgedrückt: verfaulen. Dieser Prozess des Gewebszerfalls und der ihn begleitenden Stoffwechselsituationen kann starke bis sehr starke und schwer zu betäubende Zahnschmerzen erzeugen. Berührungsempfindlichkeit und das Empfinden der Prominenz des unter Druck stehenden Zahnes sind regelmäßige Erscheinungen. Zähne dieses unangenehmsten Stadiums des Zahntodes werden noch heute andernorts gerne mit Abtötungsmedikamenten vorbehandelt. Handwerklich besser wenn auch eventuell schmerzhafter ist aber der beherzte Zugang mit nachfolgender möglichst effizienter Säuberung und Medikamenteneinlage. Diese Zähne stehen durch entzündlich oder bakteriell verursachte Gase unter Druck und werden deshalb als deutlich zu hoch empfunden. Meistens sind merkliche Lockerungsgrade vorhanden. Röntgenologisch deutliche apikale bis periapikale Aufhellungen sind die Regel. Die Trepanation exprimiert unter massivem Stauungsdruck hervortretendes dunkelrotes Venenblut. Der Nerv ist regelmäßig dunkel verfärbt und es kommt regelmäßig zu einer selten beliebten olfaktorischen Negativsensation. Gelegentlich mit beginnender Abszedierung. Es wird zunächst mit der Lupe, Operationsmikroskop oder einem speziellen Dentalmikroskop unter Kofferdam, absoluter Trockenlegung, das Gangsystem möglichst weitgehend unter Sicht mit flexiblen Titanfeilen und speziellen Wurzelkanal-Ultraschallfeilen aufbereitet und dann mit medikamentösen Einlagen die akute Situation behandelt. Je nach Einlage erfolgen Medikamentenwechsel und weitere Aufbereitungsschritte mit dem Mikroskop oder einer Lupe. Eine Wurzelfüllung erfolgt NICHT in der ersten Sitzung.

Tote Zähne reagieren weder auf Kälte- noch auf Wärmereiz. Sie können stark gelockert oder bombenfest sein. Sie können mit oder ohne Abszedierung oder Fistel vorkommen. Diese Zähne können entweder percussionssensibel und aufbeißempfindlich sein oder auch nicht. Hier regeltypisch ist der reine röntgenologische Befund des Arztes auf dem OPG oder Zahnfilm. Anästhesielose Trepanation ohne Blutung ist regelmäßig möglich. Genauso regelmäßig die sowohl beim Behandler als auch beim Vorstellenden als unschön empfundene durchdringende olfaktorische Komponente der Trepanation. Es wird zunächst mit dem Operationsmikroskop, einem speziellen Dentalmikroskop oder der Lupe unter Kofferdam das Gangsystem weitestgehend mit flexiblen Titanfeilen und speziellen Endo- Ultraschallfeilen unter Sicht aufbereitet und dann mit medikamentösen Einlagen die akute Situation zunächst ausgeheilt. Je nach Einlage erfolgen Medikamentenwechsel und weitere Aufbereitungsschritte mit dem Mikroskop oder einer Lupenbrille. Eine Wurzelfüllung erfolgt NICHT in der ersten Sitzung.

Hier ist der korrigierte Text mit den gewünschten Änderungen:

Revision einer bereits vorhandenen Wurzelkanalbehandlung oder Wurzelkanalfüllung, da diese unvollständig oder insuffizient ist, oder der späte Versuch, obliterierte Wurzelkanäle doch gangbar zu machen und zu verschließen. Es geht darum, ein Gangsystem aufzubereiten, zu säubern und vollständig neu zu verschließen. Derartige endodontische Maßnahmen werden in der Regel mit dem Dentalmikroskop durchgeführt. Das Dentalmikroskop oder ein OP-Mikroskop ermöglichen die bestmögliche Instrumentierung der Revision oder obliterierter Kanäle unter Sicht. Zum Einsatz kommen neben flexiblen Minibohrern auch bei Revisionen flexible Titanfeilen und spezielle Endodontie-Ultraschallfeilen. Der Narkose-Zahnarzt Berlin arbeitet bei Revisionen, wenn notwendig, mit Dentalmikroskopen unterschiedlicher Hersteller oder mit einem modifizierten OP-Mikroskop aus der Gefäßchirurgie mit etwa 30-facher Vergrößerung.

Bei der inneren Exploration des Zahnes geht es in der Wurzelkanalbehandlung im Wesentlichen darum, das mehr oder weniger verzweigte Gangsystem des Zahnes möglichst schonend, weitestgehend und effizient zu säubern und zu verfüllen. Eine vollständige innere Versäuberung wird man selbst mit den besten Instrumenten und Optiken nicht erreichen, da der Bereich der Wurzelspitze oft nicht erreichbare Verästelungen enthält, die man weder vollständig darstellen noch kontrolliert aufbereiten und verfüllen kann. Die erste technische Hürde zur erfolgreichen Wurzelbehandlung ist die Zugänglichkeit und Einsichtigkeit dieses feinen und teilweise zugewachsenen, verengten oder verwundenen Kanalsystems. Der Narkose-Zahnarzt Berlin möchte Ihren Zahn weder zu stark beschleifen noch zu weitlumig aufbohren. OP-Mikroskop und Dentalmikroskop sind hier hilfreich, um sich maximalen Überblick zu verschaffen. Starkes Abschleifen des Zahnes und weitlumiges Aufbohren der Kanäle wird zwar den Erfolg der Maßnahme erzwingen, aber ein wesentliches Detail aus den Augen verlieren: die Grundsatzfrage, in welchem substanziellen Zustand sich der Zahn nach der Behandlung befindet. Wird er ein stabiler, hochwertiger Pfeiler sein oder eine fragile, mit Mengen von Wurzelfüllmaterial vollgestopfte, enthauptete Wurzel-Scherbe?

Der Narkose-Zahnarzt Berlin arbeitet mit technischen Hilfsmitteln wie Ultraschall, Ozon und Laser, aber auch mit High-Tech-Optiken wie OP-Mikroskop und spezialisierten Dentalmikroskopen. Letztlich kommen auch digitale 2D- und 3D-bildgebende Diagnoseverfahren bis hin zur hochauflösenden eng fokussierten DVT zum Einsatz. Die digitale Volumentomographie ist beim Narkose-Zahnarzt Berlin für Sie als Hilfsmittel zur inneren Exploration des Gangsystems eines Zahnes heute schon Realität. Aber trotz Dentalmikroskop und Laser-Wurzelkanalbehandlung sind der Heilung und der Prognose durch Anatomie und Befunde Grenzen gesetzt, die eine kritische Betrachtungsweise endodontischer Therapien in einigen Fällen rechtfertigen.

Endodontie bedeutet nicht, dass jeder bis zum Knochenrand zerstörte oder verfaulte Zahn mit minderwertigem Wurzelwerk nur deshalb im Kiefer gehalten wird, weil wir uns ein Dentalmikroskop gekauft haben oder Ihnen beweisen wollen, dass wir mit dem DVT des Narkose-Zahnarzt Berlin auch in die mit dem Mikroskop nicht einsichtigen Kanäle hineinsehen können! Grundsätzlich ist Endodontie nur dann sinnvoll, wenn bei maximaler innerer und äußerer Substanzschonung ein langfristig wertvoller Zahn mit solider, gesunder oder teilweise gesunder Krone das Ergebnis ist! Überinstrumentierung und Übertherapierung wenig wertvoller Wurzelstümpfe würden wir sehr kritisch bis ablehnend betrachten. Denn ein toter Zahn ist nun mal ein totes, vormals mit Leben erfülltes Gewebe. Selbst bei optimaler Wurzelbehandlung wird er als totes Gewebe einen wesentlich ungünstigeren Stoffwechsel unterstützen als lebendes oder steriles, synthetisches Gewebe oder Material.

Nicht selten lehnen besonders kritische Patienten wurzelbehandelte, also tote Zähne im Mund gänzlich ab und verlangen nach sterilen, stabilen und sicheren Titan-, Keramik- oder Zirkonimplantaten, im Idealfall direkt nach der Extraktion als Sofortimplantat. Der Narkose-Zahnarzt Berlin führt regelmäßig stundenlange Operationen in Narkose durch, bei denen wir sehr oft Folgendes feststellen: Endodontische Zahnerhaltung bis zum letzten Stummel kann in einem späteren Stadium, nämlich dem der chirurgischen Intervention oder Sanierung, zu äußerst schwierig aus dem Knochen zu entfernenden Wurzelresten führen. Der längere Zeit tote Zahn verliert seinen natürlichen Halteapparat und kann im Kiefer festwachsen bzw. mit der Wand des Zahnfachs teilweise oder vollflächig verbacken. Eine solche Ankylose kann dazu führen, dass der aufwendig massiv endodontisch therapierte Zahn aus dem ehemaligen Zahnfach (Alveole) herausgebrochen oder herausgefräst werden muss und so letztlich zum Ärgernis wird. Besonders ärgerlich ist dann, dass dies zum Verlust wichtiger, um den Zahn herum angeordneter Knochenstrukturen führt, deren Verlust ästhetische Einbußen nach sich zieht.

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