Ersatzmaßnahmen in der Zahnmedizin
Ersatzmaßnahmen
Ersatzmaßnahmen in der Zahnmedizin umfassen verschiedene Verfahren zur Wiederherstellung oder zum Ersatz von fehlenden Zähnen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Funktion und Ästhetik des Gebisses wiederherzustellen.
Arten von Ersatzmaßnahmen:
- Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothesen)
- Festsitzender Zahnersatz (Brücken, Kronen)
- Implantate
- Kombinationsersatz
Herausnehmbarer Zahnersatz:
Prothesen sind eine häufige Form des herausnehmbaren Zahnersatzes. Man unterscheidet zwischen Teilprothesen und Totalprothesen:
- Teilprothesen: Ersetzen einzelne fehlende Zähne und werden an vorhandenen Zähnen befestigt
- Totalprothesen: Kommen zum Einsatz, wenn alle Zähne eines Kiefers fehlen[1]
Festsitzender Zahnersatz:
Zu den festsitzenden Ersatzmaßnahmen gehören:
- Brücken: Ersetzen einen oder mehrere fehlende Zähne, indem sie an benachbarten Zähnen befestigt werden
- Kronen: Bedecken beschädigte Zähne vollständig und stellen ihre Form und Funktion wieder her
Implantate:
Zahnimplantate sind künstliche Zahnwurzeln, die chirurgisch in den Kieferknochen eingesetzt werden. Sie bieten eine stabile Basis für einzelne Kronen, Brücken oder zur Verankerung von Prothesen[5].
Kombinationsersatz:
Diese Form des Zahnersatzes kombiniert festsitzende und herausnehmbare Elemente. Ein Beispiel ist die Teleskopprothese, die eine hohe Stabilität und guten Tragekomfort bietet[4].
Kosten und Versicherung:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel einen Festzuschuss für Zahnersatzmaßnahmen. Eine Zahnzusatzversicherung kann zusätzliche Kosten abdecken und ermöglicht oft eine hochwertigere Versorgung[5].
Die Wahl der geeigneten Ersatzmaßnahme hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Zustand der verbliebenen Zähne, der Knochenstruktur, dem allgemeinen Gesundheitszustand und den persönlichen Präferenzen des Patienten. Eine ausführliche Beratung durch den Zahnarzt ist entscheidend, um die optimale Lösung zu finden.