Amalgamverbot
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Dentalamalgam in der Europäischen Union grundsätzlich verboten. Ausnahmen bestehen nur, wenn Zahnärztinnen oder Zahnärzte eine Behandlung mit Amalgam aufgrund spezifischer medizinischer Erfordernisse als zwingend notwendig erachten.
Hintergrund:
- Das Verbot basiert auf der Minamata-Konvention, einem internationalen Abkommen zur Reduktion von Quecksilberemissionen, das aus ökologischen Gründen verabschiedet wurde.
- Amalgamfüllungen sind nicht aus gesundheitlichen Gründen verboten, da sie als sicher gelten und in der Regel problemlos vertragen werden.
Regelungen:
- Intakte Amalgamfüllungen müssen nicht ausgetauscht werden.
- Der Austausch beschädigter Füllungen erfolgt unter höchsten Sicherheitsstandards.
- Die Kosten für den Austausch intakter Füllungen werden von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Das Verbot markiert einen wichtigen Schritt zur Reduzierung der Umweltbelastung durch Quecksilber, während bestehende Amalgamfüllungen weiterhin sicher genutzt werden können.