Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist ein gesetzlich festgelegtes Regelwerk, das die Vergütung zahnärztlicher Leistungen für Privatpatienten und Zusatzleistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung regelt.
Wichtige Aspekte der GOZ:
- Eingeführt 1988, letzte Aktualisierung zum 01.01.2012
- Jede zahnärztliche Leistung ist mit einer GOZ-Ziffer und einer Punktzahl versehen
- Der aktuelle Punktwert beträgt 0,0562421 Euro (seit 1988 unverändert)
- Berechnung der Gebühr: Einfacher Gebührensatz x Steigerungsfaktor (x Anzahl behandelter Zähne)
- Der Steigerungsfaktor kann zwischen 1,0 und 3,5 liegen (2,3 gilt als Regelfall)
- Bei Überschreitung des Höchstsatzes von 3,5 ist eine schriftliche Honorarvereinbarung erforderlich
Trotz der Aktualisierung 2012 wird die GOZ von vielen Zahnärzten als nicht mehr zeitgemäß angesehen, da sie neuere Behandlungsmethoden nicht ausreichend berücksichtigt und die wirtschaftliche Entwicklung seit 1988 nicht widerspiegelt. Die Bundeszahnärztekammer setzt sich daher für eine umfassende Überarbeitung der GOZ ein, um eine angemessene Vergütung sicherzustellen und moderne Behandlungsmethoden zu integrieren.