Unterspritzung in der Zahnmedizin
Unterspritzung in der Zahnmedizin: Möglichkeiten und rechtliche Grenzen
Unterspritzungen mit Substanzen wie Botox oder Hyaluronsäure gewinnen in der ästhetischen Medizin zunehmend an Bedeutung. Auch in der Zahnmedizin werden diese Verfahren eingesetzt, allerdings mit rechtlichen Einschränkungen.
Rechtliche Situation für Zahnärzte
Zahnärzte dürfen Unterspritzungen nur in einem begrenzten Bereich durchführen:
- Erlaubt sind Behandlungen im Lippenrotbereich und dessen unmittelbarer Umgebung
- Untersagt sind Unterspritzungen in weiter entfernten Gesichtsregionen wie Augen oder Stirn
Diese Einschränkung basiert auf der Approbation der Zahnärzte, die sich auf die Zahnheilkunde beschränkt.
Zulässige Anwendungen
Im Rahmen ihrer Befugnisse können Zahnärzte Faltenunterspritzungen vornehmen:
- Behandlung von Falten zwischen Mund und Nase
- Korrektur von Mundwinkeln
- Verbesserung des Lippenvolumens
Verwendete Substanzen
Für Unterspritzungen kommen verschiedene Materialien zum Einsatz:
- Botox (Botulinumtoxin) zur Muskelentspannung
- Hyaluronsäure als Filler zum Volumenaufbau
- Eigenfett in bestimmten Fällen
Rechtliche Grundlage
Die Durchführung von Unterspritzungen wird als Heilbehandlung eingestuft, da sie:
- Anatomische Kenntnisse erfordert
- Sicheren Umgang mit Spritzen voraussetzt
- Potenzielle gesundheitliche Risiken birgt
Daher dürfen diese Behandlungen grundsätzlich nur von Ärzten oder Heilpraktikern durchgeführt werden, wobei Zahnärzte auf ihren Fachbereich beschränkt sind.
Fazit
Zahnärzte können Unterspritzungen als ergänzende ästhetische Behandlung anbieten, müssen sich dabei aber strikt an den Bereich rund um den Mund halten. Für weitergehende Anwendungen ist eine zusätzliche ärztliche Approbation oder Heilpraktikererlaubnis erforderlich.