Zahnbehandlungen Berlin – auf Wunsch unter Vollnarkose
Zahnmedizinische Fachartikel
Unser geballtes Fachwissen für Sie
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind nur medizinisch notwendige Narkosen zu veranlassen. Eine zentrale Anästhesie (Narkose) oder Analgosedierung gehört dann zur Leistungspflicht der GKV, wenn im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Die Leistung ist im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zu erbringen.
23. November 2024
Anwendung der Narkose-Richtlinie in der vertragszahnärztlichen Versorgung